WEG-Verwaltung
Leistungsumfang
Erreichbarkeit
Buchhaltung
Versammlungen
Objektbegehungen
Schadensbearbeitung
Instandhaltung
Im Grundhonorar enthalten
- Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
- Eine ordentliche Eigentümerversammlung pro Jahr, inkl. Einladung und Protokoll
- Führen der Beschlusssammlung und Umsetzung der Beschlüsse
- Hausgeldverwaltung und Buchhaltung der Gemeinschaft
- Laufende Instandhaltung und Beauftragung kleinerer Reparaturen
- Verwaltung der Gebäudeversicherungen und Schadensmeldung
- Abschluss und Überwachung von Dienstleisterverträgen (Hausmeister, Reinigung, Wartung)
Gesondert vergütet
- Außerordentliche Eigentümerversammlungen
- Betreuung größerer Sanierungen und Modernisierungen
- Gerichtliche Verfahren und gerichtliches Mahnwesen
- Zustimmung zur Veräußerung (falls in der Teilungserklärung vorgesehen)
- Bescheinigungen nach § 35a EStG / Sonderauswertungen für einzelne Eigentümer
Was unsere Kunden sagen
Häufige Fragen
Wie läuft ein Verwalterwechsel ab und wann ist er möglich?
Ein Wechsel ist zum Ende der laufenden Bestellung möglich. Nach einem unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie ein konkretes Angebot; nach dem Beschluss übernehmen wir Unterlagen und Kommunikation vom Vorverwalter, ab dem vereinbarten Stichtag läuft die Verwaltung über uns.
Was kostet die WEG-Verwaltung bei Ihnen?
Das hängt von Einheitenzahl, Zustand und Umfang der Gemeinschaft ab — wir rechnen individuelle Angebote, keine Pauschalpreise.
Ab wie vielen Einheiten übernehmen Sie eine WEG?
Es gibt keine feste Grenze bei der Einheitenzahl. Da jede Verwaltung einen gewissen Aufwand hat, gilt ein Mindesthonorar von 200 € netto pro Monat — für sehr kleine Gemeinschaften sprechen wir das offen im Erstgespräch an.
Wie erreiche ich Sie bei einem Notfall?
Über den klickbaren Kontakt-Button erreichen Sie uns direkt; unsere Reaktionszusage liegt bei 24h.
Wann bekomme ich die Jahresabrechnung?
Die Jahresabrechnung erstellen wir nach Ablauf des Wirtschaftsjahres und stimmen den Termin mit der Eigentümerversammlung ab.