Verwaltung für Eigentümer und Gemeinschaften
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Häufige Fragen
Kann ich WEG- und Mietverwaltung bei Ihnen kombinieren?
Ja, und für vermietende Eigentümer ist das oft die sinnvollste Lösung. Die WEG-Verwaltung kümmert sich um die Gemeinschaft und das Gemeinschaftseigentum, die Mietverwaltung um Ihre vermietete Wohnung und den Mieter. Liegt beides bei uns, haben Sie einen Ansprechpartner statt zwei — und ein Wasserschaden, der vom Dach in die Wohnung läuft, wird nicht zwischen zwei Verwaltungen hin- und hergeschoben.
Was unterscheidet WEG-Verwaltung und Mietverwaltung?
Der Auftraggeber. Die WEG-Verwaltung arbeitet für die Eigentümergemeinschaft: Eigentümerversammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Die Mietverwaltung arbeitet für einen einzelnen Eigentümer und seine vermietete Einheit: Mieterwechsel, Mietinkasso, Nebenkostenabrechnung, Ansprechpartner für den Mieter.
In welchen Regionen sind Sie tätig?
Unser Büro liegt in Heilbronn. Von dort übernehmen wir Gemeinschaften in Heilbronn und Umland, in Stuttgart und Ludwigsburg, im Rhein-Neckar-Kreis, in Hohenlohe und in Schwäbisch Hall. Auf den Standortseiten steht, welche Orte jeweils dazugehören.