Der Wirtschaftsplan ist das Dokument, das in keiner Eigentümerversammlung fehlt und das trotzdem viele nur überfliegen. Dabei entscheidet er über den Betrag, der jeden Monat von Ihrem Konto abgeht: das Hausgeld.
Was ist der Wirtschaftsplan?
Der Wirtschaftsplan ist die Kostenschätzung der Gemeinschaft für das kommende Jahr. Die Verwaltung stellt ihn auf, die Eigentümerversammlung beschließt darüber. Seit der WEG-Reform 2020 wird genau genommen nicht mehr der Plan selbst beschlossen, sondern die Vorschüsse, die sich daraus ergeben — also die Hausgeldbeträge jedes Eigentümers und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage.
Was steht drin?
Ein Wirtschaftsplan besteht aus zwei Teilen. Der Gesamtwirtschaftsplan listet die erwarteten Kosten der Gemeinschaft: Wasser und Abwasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausmeister und Gartenpflege, Versicherungen, Wartungsverträge, Strom für Treppenhaus und Aufzug, das Verwalterhonorar und die geplante Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Die Einzelwirtschaftspläne verteilen diese Summe auf die einzelnen Wohnungen — nach dem Schlüssel, den Gemeinschaftsordnung oder Beschlüsse vorgeben, meist nach Miteigentumsanteilen, bei Heizung und Wasser nach Verbrauch.
Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung — der Unterschied
Der Wirtschaftsplan schaut nach vorn, die Jahresabrechnung zurück. Nach Ablauf des Jahres stellt die Verwaltung die tatsächlichen Kosten den gezahlten Vorschüssen gegenüber. War der Plan zu knapp, beschließt die Versammlung Nachzahlungen; war er großzügig, gibt es eine Gutschrift. Ein guter Wirtschaftsplan ist deshalb einer, bei dem die Abrechnung wenig Überraschungen bringt.
Worauf Sie achten sollten
- Vergleich mit dem Vorjahr: Steigt eine Position deutlich, sollte die Verwaltung erklären können, warum — etwa neue Energiepreise oder ein höherer Versicherungsbeitrag.
- Erhaltungsrücklage: Eine zu niedrige Zuführung hält das Hausgeld klein, rächt sich aber, wenn Dach oder Heizung fällig werden. Dann bleibt nur eine Sonderumlage.
- Fortgeltung: Gilt ein Wirtschaftsplan nur für ein Jahr, fehlt bis zum nächsten Beschluss die Grundlage für das Hausgeld. Viele Gemeinschaften beschließen deshalb, dass der Plan bis zum Beschluss eines neuen fortgilt.
- Vermietete Wohnungen: Hausgeld und Nebenkosten sind nicht dasselbe. Verwalterhonorar und Rücklage etwa können nicht auf Mieter umgelegt werden — das zeigt eine saubere Abrechnung getrennt aus.
Den Wirtschaftsplan versenden wir mit der Einladung zur Versammlung, zusammen mit einer kurzen Erläuterung der wichtigsten Veränderungen. Fragen dazu beantworten wir gerne vorab, nicht erst in der Versammlung. Mehr zu unserer WEG-Verwaltung.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gemeinschaftsordnung und die Beschlüsse Ihrer Gemeinschaft.